Ausbildungsförderwerk
Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V.
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Ausbildungsstart im GaLaBau: Die Checkliste für Betriebe

Das 1x1 für Betriebe zum Ausbildungsbeginn
Sie haben eine neue Auszubildende oder einen neuen Auszubildenden gefunden? Gratulation! An was müssen Sie nun denken und welche Leistungen erhalten Sie vom Ausbildungsförderwerk konkret? Die Auflistung gibt einen Überblick.

Ausbildungsvertrag frühzeitig, beiderseitig unterschreiben

Wenn Sie mit der/dem künftigen Auszubildenden einig geworden sind, dann sollte der Ausbildungsvertrag zeitnah unterschrieben werden. Für die künftigen Auszubildenden vermittelt das ein Gefühl der Sicherheit, ebenfalls für deren Eltern.

Den unterschriebenen Vertrag weiter bearbeiten

Den unterschriebenen Vertrag reichen Sie als erstes bei der zuständigen Stelle ein, damit er zeitnah mit einer Registrierungsnummer versehen und in Schritt zwei von Ihnen dem AuGaLa gemeldet werden kann. Leistungen des Ausbildungsförderwerkes erhalten nur ausbildungsumlagepflichtige GaLaBau- Betriebe.
Tipp: Das Melden der eingetragenen Verträge an das AuGaLa geht am einfachsten und schnellsten über den Upload des eingescannten Vertragsausdrucks auf der Seite der „Online-Erfassung von neuen Auszubildenden“. Sie benötigen dazu die Eintragungsnummer der zuständigen Stelle!

Anmeldung an der berufsbildenden Schule

Sie als Betrieb melden den künftigen Azubi bei der zuständigen berufsbildenden Schule frühzeitig an. Die Berufsschulen sind froh, wenn sie diese Informationen früh erhalten und eine Planungsgrundlage haben.

Kontakt halten mit der/dem Auszubildenden bis zum Ausbildungsstart

Wenn sie künftige Azubis z. B. zum Sommerfest ihres Betriebes oder zur Feier für die erfolgreichen diesjährigen Berufsabsolventen einladen, kann die/der Neue schon ein Zugehörigkeitsgefühl aufbauen und künftige Kolleginnen und Kollegen kennenlernen. Sie können den Azubi auch vor dem Start einmal in den Betrieb bitten, um bereits die bestellte Berufskleidung und PSA zu überreichen. Wenn es keine feste Gelegenheit gibt, um zwischendurch in Kontakt zu bleiben, dann schaffen sie eine: z. B. ein Kaffeetrinken mit den kommenden Auszubildenden und falls gewünscht auch mit deren Eltern, um Fragen zu beantworten.

Personalbogen und Sozialversicherung

Zum Ausbildungsbeginn sollte pünktlich alles um die notwendige Anmeldung der neuen Azubis geregelt sein. Vielleicht nutzt sie den Einstieg in den Beruf, um die Krankenkasse zu wechseln? Erinnern Sie ihn rechtzeitig an die Daten, die Sie von ihm benötigen. Ist er oder sie noch minderjährig, muss eine Erstuntersuchung erfolgen, die sicherstellen soll, dass der Jugendliche für die Ausübung des Ausbildungsberufs gesundheitlich geeignet ist. Der Nachweis über die erfolgte Untersuchung muss dem Ausbildungsvertrag bei Einreichung zur Eintragung bei der zuständigen Stelle anhängen. Besprechen Sie frühzeitig alles Wichtige. Sollten Sie zum ersten Mal ausbilden, gibt z. B. die Broschüre „Ausbildung & Beruf“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung einen Überblick über den gesetzlichen Rahmen. Außerdem bieten die zuständigen Stellen eine Vielzahl von Informationen rund um die Ausbildung, berufsbezogen aufbereitet, i. d. R. auf der jeweiligen Homepage. Die Ausbildungsberaterinnen und -berater, die Sie bereits während der Anerkennung als Ausbildungsbetrieb betreut haben, können Ihnen konkrete Informationen an die Hand geben, was alles zu beachten ist.

Wie wird der erste Tag im Betrieb für den neuen Azubi zu einer guten Erfahrung?

Dazu gibt es eine Sammlung von Tipps in der Broschüre „Gut Ausbilden im Garten- und Landschaftsbau“, online unter "Gute Ausbildung" sowie in der Titelstory der Ausbilder-Info 2/2020 - hier zum Download.

Berichtsheft vom ersten Tag an!

Den Berichtsheftordner sendet Ihnen das Ausbildungsförderwerk automatisch nach der Anmeldung Ihres neuen Azubis beim AuGaLa zu. Dazu gehören der Zugangscode für das Online-Berichtsheft sowie der Code für die Pflanzenbuch-App und Web-Anwendung. Das zweibändige Pflanzenbuch-Set in Papierform gibt es nach Ablauf der Probezeit, frühestens nach drei Monaten. Sollte ein Ausbildungsverhältnis vorzeitig während der Probezeit gelöst werden, melden Sie das bitte direkt dem AuGaLa an per E-Mail. Will oder soll der Azubi das Berichtsheft in Papierform führen, finden Sie Vordrucke hier

Überbetriebliche Ausbildung

Die Einladungen der ÜA-Kurse gehen in der Regel klassenweise an die Auszubildenden. In den Bundesländern gibt es sehr unterschiedliche Regelungen, welche Kurse durchgeführt werden, teilweise mit, teilweise ohne Zuschüsse des Bundeslandes. In jedem Fall werden die Kosten für die vorgeschriebenen Pflichtkurse vom AuGaLa getragen (nur für Azubis aus ausbildungsumlagepflichtigen Betrieben) und direkt über die zwölf Landesverbände an die Ausbildungsstätten ausgezahlt. Fragen dazu richten Sie gerne an den zuständigen Landesverband unter.

Direkte Erstattungszahlungen des AuGaLa

Diese erfolgen ebenfalls automatisiert für jeden Azubi direkt vom AuGaLa an den Betrieb – alle Details online in der Rubrik „Leistungen“.

Nachwuchswerbung – Unterstützung auf der Suche nach den nächsten Azubis

Bei der Nachwuchsgewinnung unterstützen Sie die Referentinnen und Referenten für Nachwuchswerbung (RFN). Sie versorgen Sie z. B. mit Infomaterial zum Beruf und Give-Aways, die den ausbildungsumlagepflichtigen GaLaBau-Betrieben kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Richten Sie Ihre Anfrage direkt an ihre RFN.

ausbilder.help – eine von zahlreichen Informationsquellen für Ausbildende 

Auch Ausbildungsbetriebe und Ausbildende stehen manchmal vor Fragen, die eine schnelle und ggf. anynome Beantwortung benötigen. Hier bietet eine eigens geschaffene Plattform Hilfestellung. Länderspezifisch zeigen die teilnehmenden Landesverbände Antworten zu beispielsweise Rechtsfragen auf: www.ausbilder.help.

Kontakt

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