Ausbildungsförderwerk
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Fokus auf Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen

Ab 27. September 2026:
neue Regeln gegen Greenwashing 


Mit der Änderung des deutschen Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), zum 27. September 2026 werden die wettbewerbsrechtlichen Vorgaben der EU-Richtlinie (EU) 2024/825 (Empowering Consumers-Richtlinie. kurz EmpCo-Richtlinie) fristgemäß in deutsches Recht umgesetzt. Für Unternehmen, die mit Umweltaussagen werben und Nachhaltigkeitssiegel verwenden, ergeben sich damit konkrete Anforderungen an die Zulässigkeit und Nachweisbarkeit ihrer Werbeaussagen, die mit einem erhöhten Abmahnrisiko verbunden sind. Ziel ist es, irreführende Umweltaussagen – sogenanntes „Greenwashing“ – stärker einzuschränken und zu sanktionieren. Für GaLaBau-Betriebe bedeutet dies vor allem: Wer mit Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaussagen wirbt, sollte seine Aussagen überprüfen und diese den Gesetzesvorgaben anpassen. 

Was bedeutet das für den GaLaBau-Betrieb?

Die neuen Regelungen betreffen insbesondere Aussagen auf
- der Unternehmenswebsite,
- in Social Media,
- in Flyern und Broschüren,
- in Anzeigen,
- auf Fahrzeugen oder
- in sonstigen Werbematerialien.

Pauschale Aussagen wie
- „nachhaltig“,
- „umweltfreundlich“,
- „klimafreundlich“ oder
- „ökologisch“
können künftig unzulässig sein, wenn sie nicht konkret erläutert oder nachvollziehbar belegt werden können. Statt allgemeiner Werbeaussagen sollten daher möglichst konkrete Leistungen beschrieben werden: statt „Wir bauen nachhaltige Gärten.“ besser „Wir planen Regenwasserversickerung, fördern die Biodiversität durch heimische Pflanzen und setzen auf ressourcenschonende Bewässerungssysteme.“

Besondere Vorsicht bei Klimaneutralität und Nachhaltigkeitssiegeln

Auch Aussagen wie
- „umweltschonend“,
- „umweltgerecht“
- „naturfreundlich“,
- „biobasiert“,
- „klimaneutral“,
- „zertifiziert CO₂-neutral“ oder
- „emissionsfrei“
unterliegen künftig strengeren Anforderungen und sind nach der EmpCo-Richtlinie als irreführend und abmahnfähig eingestuft worden. Ebenso dürfen selbst entwickelte Umwelt- oder Nachhaltigkeitssiegel grundsätzlich nicht mehr verwendet werden, sofern sie nicht auf einem anerkannten Zertifizierungssystem beruhen.

Was sollten Betriebe jetzt tun?

Prüfen Sie insbesondere:
- Website und Online-Auftritt
- Social-Media-Beiträge
- Flyer, Broschüren und Anzeigen
- Fahrzeugbeschriftungen
- Werbeaussagen zu Nachhaltigkeit, Umwelt oder Klimaschutz

Achten Sie darauf, dass Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen konkret, nachvollziehbar
und im Zweifel belegbar sind.

Einordnung für den GaLaBau

Die neuen Vorgaben ändern nichts an den vielfältigen Beiträgen des Garten- und Landschaftsbaus zu Klimaanpassung, Regenwassermanagement oder Biodiversität. Diese Leistungen können selbstverständlich weiterhin kommuniziert werden. Entscheidend ist künftig jedoch, dass sie konkret beschrieben und nicht lediglich mit allgemeinen Aussagen als Umweltversprechen beworben werden.

Praxis-Check: Betrifft das Ihren Betrieb?

Prüfen Sie, ob Ihr Betrieb Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaussagen verwendet, z. B. auf
- der Unternehmenswebsite,
- in Social Media,
- Flyern und Broschüren,
- Fahrzeugen oder Werbebannern,
- Anzeigen oder sonstigen Werbematerialien.

Werben Sie mit Begriffen wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“, „klimafreundlich“ oder „CO₂-neutral“? Dann sollten Sie diese Aussagen daraufhin überprüfen, ob sie ausreichend konkret, nachvollziehbar und mit wissenschaftlich fundierten Beweisen belegbar sind. Da dies in der Regel schwierig sein wird, sollten allgemeine Umweltversprechen künftig möglichst durch konkrete Beschreibungen der erbrachten Leistungen ersetzt werden und die oben genannten irreführenden Begriffe wie z. B. „klimaneutral“ vermieden werden.

AuGaLa-Nachwuchswerbung aktualisiert 

Ob Banner, Bauzaunplane oder Rollup - vor dem Stichtag wurden die Nachwuchswerbemedien des AuGaLa überprüft. 2 der 9 für GaLaBau-Betriebe zur Verfügung stehenden Motive mussten textlich angepasst werden: Weder beim Motiv DACH (links) noch beim Motiv KARRIERE (rechts) findet sich von nun an der Begriff "Klimaschutz" in der Unterzeile der Überschrift. Achten auch Sie darauf, ab dem 27. September 2026 weder diese beiden Motive mit alten Texten noch andere Medien zu nutzen, die nicht der EmpCo-Richtlinie entsprechen. Alle aktuellen Angebote der AuGaLa-Nachwuchswerbung finden Sie hier. 

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Mit freundlicher Unterstützung des Bundesverbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V.

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